Alarm- und Abwehrpläne – MH-Plan

Mit den geforderten Alarm- und Abwehrplänen soll für die Anlage sichergestellt werden, dass im Schadensfall Personal, Gerät und Schutzausrüstung vorhanden sind. Auch hier sind Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf allen hierarchischen Ebenen in den Plänen festzulegen. Die Pflicht zur Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften (z.B. des Katastrophenschutzes) bleibt davon unberührt.

Alarm- und Gefahrenpläne sind in der Praxis auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, indem in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren Notfallübungen durchgeführt werden. Dadurch können Alarm- und Gefahrenpläne optimiert und aktualisiert werden.

Störfallszenarien

Wir erstellen Gefahrenabwehrpläne für Störfallbetriebe – wir entwickeln und betrachten Störfallszenarien und werten diese aus. Das Ergebnis fließt in einen Gefahrenabwehrplan ein. Den Gefahrenabwehrplan stimmen wir mit den zuständigen Behörden ab.

Falls gewünscht wird dieser Gefahrenabwehrplan in eine von uns entwickelte Software eingebunden und kann im Netzwerk des Betreibers geöffnet werden. Dies bringt Ihnen mehrere Vorteile: Meist sind die ausgearbeiteten Maßnahmenkataloge, was die zuständigen Personen bei einem Störfall mit extrem gefährlichen Stoffen zu tun haben, nur schwer zugänglich. So aber sind die Regelungen im Intranet jederzeit verfügbar. Auf diese Weise ist es auch einfacher, regelmäßige Schulungen durchzuführen und durch interaktives Lernen auf dem Laufenden zu bleiben.