Brandschutzbeauftragter
Rechtliche Grundlagen für die Aufgaben und Rechte der/des Brandschutzbeauftragten
Die Aufgaben, Pflichten und Vollmachten einer/eines Brandschutzbeauftragten ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der BGV A1 “Grundsätze der Prävention”, der Verkaufsstättenverordnung, der Nummer 5.1 der BGI 560 “Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz” und den Nummern 3.1.3 und 3.1.4 der VdS-Richtline 2000 “Betrieblicher Brandschutz”.