Bedarfs- und Entwicklungspläne

Da Brandschutz Ländersache ist, regelt jedes Bundesland die relevanten Parameter durch eigene Verordnungen. Bis auf Gemeindeebene können sich die Anforderungen unterscheiden. Die Bedarfs- und Entwicklungspläne stimmen wir mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden ab. Sie beinhalten u.a. eine Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert). Diese Tätigkeit führen wir auch für Werkfeuerwehren durch.

Besondere personelle und materielle Anforderungen sind über die Mindestanforderungen hinaus auf Grundlage differenzierter Gefährdungsbetrachtungen festzulegen.

Die Bedarfs- und Entwicklungspläne sind alle fünf Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden fortzuschreiben.