Brandschutzordnungen
Eine Brandschutzordnung ist eine Anweisung des Eigentümers (einer baulichen Anlage), die Betriebsangehörige, Nutzer oder Besucher über das „richtige“ Verhalten im Brandfall informiert. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
In der Musterindustriebaurichtlinie ist geregelt, für welche Gebäude Brandschutzordnungen zu erstellen sind. Dort heißt es unter 5.12 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung 5.12.4 findet sich folgende Formulierung: „Der Betreiber eines Industriebaus hat im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung des Betriebes, stets jedoch bei Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 2000 m², eine Brandschutzordnung aufzustellen.“ In einigen anderen Sonderbauvorschriften wird die Erstellung einer Brandschutzordnung ebenfalls gefordert.
Wir erstellen für Ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzordnungen nach DIN 14096 A, B und C. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Prüfung an, denn Brandschutzordnungen müssen alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüft werden, um sie fachgerecht auf dem aktuellen Stand zu halten.