Krankenhauseinsatzpläne

Krankenhauseinsatzpläne

Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind durch Krankenhausgesetze der Länder verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne (in einigen Bundesländern: Katastrophenpläne) sowie Evakuierungspläne zu erstellen und vorzuhalten. Ebenso sind regelmäßige Übungen gesetzlich vorgeschrieben.

Notfall- und Evakuierungspläne sowie regelmäßige Übungen sind daher (über-) lebensnotwendig. Hier sei auch auf die Garantenstellung des Krankenhauses oder Altenheimes und die damit verbundenen Regressansprüche der Geschädigten hingewiesen.

Bei Vernachlässigung der notwendigen Vorbereitung wird bei Schädigung von Leib oder Leben an Patienten oder Bewohnern regelmäßig ein Organisationsverschulden zum Tragen kommen, das auch strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsleitung nach sich ziehen kann.

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