Flucht- und Rettungspläne von MH-Plan

Rettungspläne sollen im Falle einer Gefahr oder einer Katastrophe, die im Gebäude befindlichen Personen darüber informieren, wie sie sich in Sicherheit bringen können bzw. wie sie sich verhalten müssen.

Die Pflicht zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR und der DIN 23601 – dort sind auch mögliche Ausnahmen geregelt.

Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gern.

Zimmerfluchtwegpläne

Auf Grundlage der Rettungspläne erstellen wir auch Zimmerfluchtwegpläne. Ob für Schulen nach der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV 57.1.44), oder für Hotels (auf Wunsch mehrsprachig): Wir richten die Pläne standortgerecht aus und versehen sie mit den Laufwegen der Rettungswege. Das Übersichtslogo zeigt den Standort.